FAQs

Eigentümer

Ablagerungen im Haus/ Brandschutz/ Abstellräume
Zum Folder "Zusammen Wohnen"
Auftragserteilung: Etwas ist kaputt, kann ich selber eine Firma rufen?
Grundsätzlich erfolgen Beauftragungen bei allgemeinen Teilen der Liegenschaft durch die Immobilienverwaltung.

Im Notfall können Sie natürlich selbst eine Firma rufen. Eine Übersicht zu den Firmen finden Sie hier. Informieren Sie in solchen Fällen dennoch so rasch als möglich die Immobilienverwaltung.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Eigentum – Kann ich die Zustelladresse ändern lassen?
Das Formular zur Bekanntgabe der neuen Zustelladresse finden Sie hier.
Eigentum – Was ist bei einem Todesfall zu beachten?
Um die Änderung in unserem System durchführen zu können, benötigen wir zum Nachweis nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens ehest möglich den Einantwortungsbeschluss des zuständigen Bezirksgerichtes.

Die Zusendung der Unterlagen hat vorzugsweise per E-Mail an office@rottenmanner.at zu erfolgen, da durch die elektronische Zustellung unsererseits eine raschere Verarbeitung erfolgen kann.

Sollte die Zustelladresse von der Wohnungsadresse abweichen, so ersuchen wir um Übermittlung dieser.
Eigentümerwechsel – Welche Unterlagen werden benötigt?
Um die Änderung in unserem System durchführen zu können, benötigen wir zum Nachweis ehest möglich eine Urkunde, z. B. einen vollständigen und unterfertigten Kaufvertrag oder einen Schenkungs- bzw. Übergabevertrag.

Die Zusendung der Unterlagen hat vorzugsweise per E-Mail an office@rottenmanner.at zu erfolgen, da durch die elektronische Zustellung unsererseits eine raschere Verarbeitung erfolgen kann.

Wir ersuchen Sie um zeitnahe Übermittlung der erforderlichen Dokumente, sodass die monatlichen Vorschreibungen termingerecht an den neuen Eigentümer vorgeschrieben werden können. Wir ersuchen um Verständnis, dass aus Gründern der Abrechnung als Verrechnungsstichtag von uns stets nur der Erste eines Monats herangezogen werden kann.

In diesem Zusammenhang ersuchen wir auch höflich um Bekanntgabe Ihrer neuen Anschrift, um Ihnen noch die aliquote Heizkostenabrechnung zukommen lassen zu können.
Haushaltsversicherung
Wir weisen darauf hin, dass Einrichtungsgegenstände in Ihrer Wohnung sowie Ihr Fahrzeug auf dem Autoabstellplatz nicht versichert sind. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer geeigneten Haushaltsversicherung. Diese Versicherung deckt u.a. das Risiko von Glasbruch, Einbruch und Privathaftpflicht ab.
Heizkostenabrechnung: Wie erfolgt die Heizkostenabrechnung beim Verkauf der Wohnung?
Wenn eine Verbrauchsablesung durchgeführt wurde, werden die Heizkosten gemäß Heizkostenabrechnungsgesetz anteilig nach dem Nutzungszeitraum aufgeteilt. Erfolgt keine Verbrauchsablesung, werden die Heizkosten mittels einer Hochrechnung ermittelt.

Die anteilige Heizkostenabrechnung wird an die neue Adresse des Voreigentümers geschickt.

Das Guthaben wird nach schriftlicher Bekanntgabe der Bankdaten überwiesen. Eine Nachzahlung ist auf das im Schreiben angeführte Konto einzubezahlen.
Jahresabrechnung: Bis wann muss die Jahresabrechnung erstellt werden?
Gemäß § 34 Abs. 1 WEG ist die Abrechnung bis zum 30.06. eines jeden Folgejahres zu erstellen.
Jahresabrechnung: Wer bekommt das Guthaben aus der Jahresabrechnung bzw. muss die Nachzahlung aus der Jahresabrechnung leisten?
Grundsätzlich gilt, dass jener Eigentümer, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Nachzahlung bzw. des Guthabens Eigentümer einer Wohnung ist, auch die Nachzahlung zu leisten bzw. das Guthaben zu bekommen hat, auch wenn er nicht während des gesamten Abrechnungszeitraumes Eigentümer der Wohnung war.
Jahresabrechnung: Wie komme ich zu meinem Guthaben aus der Jahresabrechnung?
Wenn ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, wird das Guthaben bei der nächsten Abbuchung automatisch berücksichtigt.

Wird die monatliche Zahlung vom Wohnungseigentümer überwiesen, so kann das Guthaben bei der nächsten Zahlung entweder selbst in Abzug gebracht werden oder eine Rücküberweisung eingeleitet werden. In letzterem Fall geben Sie uns schriftlich Ihre Bankverbindung bekannt, sodass die entsprechenden Schritte eingeleitet werden können.

Sollte das Gesamtguthaben die Vorschreibung des auf die Jahresabrechnung folgenden Monat übersteigen, so ist in diesem Folgemonat keine Zahlung zu leisten und der übersteigende Betrag wird an den Wohnungseigentümer rücküberwiesen. Wohnungseigentümer mit Abbuchungsauftrag sowie jene, deren Bankverbindung bereits aufliegt, erhalten die Rücküberweisung auf das jeweilige Konto. Wohnungseigentümer, von denen noch keine Bankverbindung bekannt ist, bitten wir, uns schriftlich Ihre Bankverbindung bekannt zu geben.
Kondensat: Wie vermeide ich Kondensat in der kalten Jahreszeit?
Mehrwertsteuer: Warum gibt es untersschiedliche Steuersätze in der Abrechnung?
Wohnungen unterliegen einem begünstigten Steuersatz von 10%. Kosten in Zusammenhang mit Abstellplätzen unterliegen hingegen dem Normalsteuersatz in Höhe von 20%. Aus diesem Grund müssen die Abstellplätze in der auch Jahresabrechnung getrennt ausgewiesen werden.
Müllentsorgung / Mülltrennung/ Sperrmüll
Mülltrennung richtig gemacht
Nachbarschaft und zusammen Wohnen: Gegenseitige Einwirkungen/ störendes Verhalten/ Rücksichtnahme
Nachbarschaft und zusammen Wohnen: Lärm in der Wohnanlage
Nachbarschaft und zusammen Wohnen: Wohnen mit Kindern
Das Bedürfnis der Kinder nach Bewegung und Spiel ist ebenso wichtig wie das Ruhebedürfnis erwachsener Hausbewohner. Jene Geräusche, die von Spielplätzen und Freiflächen ausgehen, werden von der ständigen Rechtsprechung aber nicht als Lärmbelästigung angesehen und sind somit zu tolerieren. Dass es beim Spielen durch Kinder auch gelegentlich lauter werden kann, entspricht jedoch der allgemeinen Lebenserfahrung. Um den Bewohnern einer Wohnanlage keine übergebührliche Geduld abzuverlangen, werden in puncto Schallschutz hohe Anforderungen gestellt und auch erfüllt. Ein Zusammenleben von Menschen unterschiedlichen Alters kann nur dann funktionieren, wenn alle bereit sind, auch auf die Bedürfnisse anderer Bewohner Rücksicht zu nehmen. Insofern ist jeder Bewohner/Bewohnerin gefordert, einen Beitrag zu einer intakten Hausgemeinschaft zu leisten.
Namensänderung
Sollte es zu einer Änderung Ihres Namens kommen, so ersuchen wir um Übermittlung eines Dokumentes, aus dem die Namensänderung hervorgeht (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsvergleich, gültiger und aktueller Lichtbildausweis). Weiters können wir auch gerne die Änderung Ihres akademischen Titels vornehmen. Hierzu würden wir entweder eine Sponsionsurkunde oder einen gültigen Lichtbildausweis, aus dem der neue Titel hervorgeht, benötigen. Gerne können Sie uns Ihre Änderungswünsche und die erforderlichen Dokumente per E-Mail an office@rottenmanner.at zusenden. Wir bitten Sie, in Ihrem E-Mail Ihren vollständigen Namen und die betreffende Wohnanlage inkl. Wohnungsnummer anzuführen.
Richtig Heizen
Um ein ordnungsgemäßes Raumklima zu gewährleisten, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie sämtliche Räume beheizen, denn mit nur vereinzelt aktivierten Heizkörpern erreicht man nicht die gewünschte Raumtemperatur.

Als Hilfestellung rufen wir Ihnen eine richtige Einstellung der Heizkörperthermostate in Erinnerung, die Ihnen als Orientierung dienen soll:
Stufe 3 = 19°C – 21°C
Stufe 4 = 21°C – 23 °C
Stufe 5 = 23°C – 25°C

Bitte beachten Sie, dass Sie ihre Heizkörper nicht verbauen (weder mit Möbeln noch mit Vorhängen). Das Verbauen Ihrer Heizkörper reduziert die Wärmeleistung erheblich.
Richtig heizen in Allgemeinräumen
Um Energiekosten zu sparen empfehlen wir die Heizkörper in Allgemeinräumen auf Stufe 2 zu drehen. Ein starkes Beheizen von Allgemeinräumen (zB Stiegenhaus) ist nicht erforderlich und verursacht lediglich erhöhte Heizkosten.
Schlüsselnachbestellung
Für Schlüsselnachbestellungen teilen Sie uns bitte Ihre Schlüsselnummer, die Firma des Schlüssels, die gewünschte Anzahl sowie Ihren Namen und Adresse schriftlich – vorzugweise direkt per E-Mail an Ihren Immobilienverwalter oder an office@rottenmanner.at - mit. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung. Mit der Schlüsselbestätigung und einem amtlichen Lichtbildausweis erhalten Sie sodann bei jedem Schlüsseldienst Ihren gewünschten Schlüssel.
Spekulationsfrist
Gemeinnützig errichteter Wohnraum soll unmittelbar zur Abdeckung des eigenen Wohnbedarfs dienen. Vor allem in westlichen Bundesländern wurde diese Grundidee missachtet und zur persönlichen Gewinnmaximierung mit Genossen-schaftswohnungen spekuliert. Der Gesetzgeber hat auf diese Fehlentwicklungen reagiert und für Wohnungen, die von einer gemeinnützigen Bauvereinigung erworben werden, Spekulationsbe-stimmungen eingeführt. Diese gelten sowohl für die nachträgliche (§ 15g WGG) als auch für die sofortige Eigentumsübertragung (§15i WGG). Das System ist dabei grundsätzlich immer dasselbe: Wer die erworbene Woh-nung innerhalb von 15 Jahren „gewinnbringend“ weiterveräußert muss den er-langten Vorteil an die Genossenschaft und damit an die Allgemeinheit zurückge-ben (Ausnahmen bestehen z. B. für den Verkauf an Kinder oder Ehegatten). Zur Absicherung dieses Wertausgleiches hat die Genossenschaft ein Vorkaufsrecht. Denn Spekulation mit gemeinnützig errichtetem Wohnraum soll sich nicht loh-nen. Bitte beachten Sie, dass die obigen Ausführungen auf der derzeit geltenden Rechtslage beruhen. Diese kann sich ständig ändern. In diesem Sinne ist das soeben Gesagte als allgemeiner Hinweis zu verstehen, der eine individuelle (Rechts-) Beratung nicht ersetzen kann.
Tiere in der Wohnanlage
Umrüstung der Heizkostenverteiler auf Funk - Firma Techem
Informationen zur Umrüstung der Heizkostenverteiler auf Funk der Firma Techem finden Sie hier.
Verwaltungskosten: Was sind die Verwaltungskosten?
Unsere Genossenschaft berechnet genau jene Verwaltungskostenbeiträge, wie sie der vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten erlassenen Entgeltrichtlinienverordnung entsprechen. Sie dienen zur Abdeckung der anteiligen Personal- und Sachaufwendungen, die aus der Abwicklung der laufenden Verwaltungstätigkeit resultieren. Die Anpassung der Verwaltungspauschalen erfolgt jeweils per 1. April eines Jahres (durchschnittliche VPI-Steigerung des Vorjahres (Kalenderjahres)).

Die in den monatlichen Vorschreibungen enthaltenen Beträge sind Vorauszahlungen; die Abrechnung erfolgt sodann mit der jeweiligen Jahresabrechnung.
Was ist ein abweichender Aufteilungsschlüssel?
Sämtliche Betriebskosten sowie Beiträge zur Bildung einer angemessenen Rücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft sind von der Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile zu tragen. Jedoch kann die Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 32 Abs. 2 WEG einen davon abweichenden Aufteilungsschlüssel festlegen. Eine solche abweichende Vereinbarung bedarf für ihre Wirksamkeit der Schriftform sowie die Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Ihr für Sie zuständiger Immobilienverwalter steht Ihnen für nähere Fragen zur Verfügung.
Wie erhalte ich Einsicht in die Unterlagen für die Betriebskostenabrechnung?
Als Eigentümer haben Sie einen Anspruch darauf, in die Belege der Betriebskostenabrechnung Einsicht zu nehmen.

Zur Einsichtnahme setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung und vereinbaren einen Termin mit unserem Objektverwalter im Rechnungswesen. Auf Ihr Verlangen stellen wir Ihnen von den eingesehenen Belegen gemäß § 34 Abs. 2 WEG gegen Kostenersatz Kopien zur Verfügung.

Wenn nicht binnen 6 Monate ab Übermittlung der Abrechnung begründete Einwendungen erhoben werden, gilt die Jahresabrechnung als endgültig geprüft und anerkannt.
Wichtiger Hinweis für Rechnungen

Mieter

Ablagerungen im Haus/ Brandschutz/ Abstellräume
Ablösen - Muss mir der Nachmieter für meine Einrichtung eine Zahlung leisten?
Ablösen oder gleichwertige Gegenleistungen, die im Zusammenhang mit der Rückgabe bzw. Übernahme der Wohnung stehen, sind von uns grundsätzlich nicht gewünscht. Der neue Mieter ist somit nicht verpflichtet, irgendwelche Fahrnisse oder Einrichtungen des scheidenden Mieters (entgeltlich) zu übernehmen.

Um eine gesetzlich verbotene Ablöse handelt es sich dann, wenn an den Vormieter die Ablösesumme für die Überlassung einer Wohnung zu bezahlen ist. Steht die Ablösesumme in einem unangemessenen Verhältnis zur Gegenleistung (z.B. für eine Küche), so ist davon auszugehen, dass die Ablöse primär für die Überlassung der Wohnung geleistet werden soll. Hierbei handelt es sich um eine Umgehung des Ablöseverbotes. Der Vormieter muss in derartigen Fällen mit Rückforderungsansprüchen des Nachmieters rechnen. Darüber hinaus macht sich der Vormieter in derartigen Fällen verwaltungsrechtlich strafbar, wobei die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde eine Geldstrafe in Höhe von bis zu € 15.000,00 aussprechen kann.

Werden somit trotz des geltenden Ablöseverbotes Zahlungen geleistet, so sind allfällige daraus resultierende Auseinandersetzungen ausschließlich zwischen Vor- und Nachmieter auszutragen.
Abtretung Mietrecht: Kann ich mein Mietrecht an jemanden anderen abtreten?
Ein Formular über die Abtretung der Mietrechte inkl. Checkliste der zu erfüllenden Voraussetzungen finden sie hier.
Auftragserteilung: Etwas ist kaputt, kann ich selber eine Firma rufen?
Grundsätzlich erfolgen Beauftragungen bei allgemeinen Teilen der Liegenschaft durch die Immobilienverwaltung.

Im Notfall können Sie natürlich selbst eine Firma rufen. Eine Übersicht zu den Firmen finden Sie hier. Informieren Sie in solchen Fällen dennoch so rasch als möglich die Immobilienverwaltung.
Betriebskosten: Was ist in den Betriebskosten enthalten?
Die Betriebskosten sind in § 21 MRG erschöpfend aufgezählt. Es sind dies die vom Vermieter aufgewendeten Kosten für
  • die Versorgung des Hauses mit Wasser aus einer öffentlichen Wasserleitung (Wassergebühren und Kosten, die durch die nach den Lieferbedingungen gebotenen Überprüfungen der Wasserleitungen erwachsen) oder die Erhaltung der bestehenden Wasserversorgung aus einem Hausbrunnen oder einer nicht öffentlichen Wasserleitung;
  • die Eichung, Wartung und Ablesung von Messvorrichtungen zur Verbrauchsermittlung im Sinn des § 17 Abs. 1a MRG;
  • die auf Grund der Kehrordnung regelmäßig durchzuführende Rauchfangkehrung, die Kanalräumung, die Unratabfuhr und die Schädlingsbekämpfung;
  • die entsprechende Beleuchtung der allgemein zugänglichen Teile des Hauses, erforderlichenfalls auch des Hofraums und des Durchgangs zu einem Hinterhaus;
  • die angemessene Versicherung des Hauses gegen Brandschaden (Feuer-versicherung), sofern und soweit die Versicherungssumme dem Betrag entspricht, der im Schadenfall zur Wiederherstellung ausreicht; bestehen für solche Versicherungen besondere Versicherungsbedingungen, die im Schadenfall den Einwand der Unterversicherung des Versicherers ausschließen, so sind die entsprechend solchen Versicherungsbedingungen ermittelten Versicherungswerte als angemessen anzusehen;
  • die angemessene Versicherung des Hauses gegen die gesetzliche Haftpflicht des Hauseigentümers (Haftpflichtversicherung) und gegen Leitungswasserschäden einschließlich Korrosionsschäden;
  • die angemessene Versicherung des Hauses gegen andere Schäden, wie besonders gegen Glasbruch hinsichtlich der Verglasung der der allgemeinen Benützung dienenden Räume des Hauses einschließlich aller Außenfenster oder gegen Sturmschäden, wenn und soweit die Mehrheit der Hauptmieter - diese berechnet nach der Anzahl der vermieteten Mietgegenstände - des Hauses dem Abschluss, der Erneuerung oder der Änderung des Versicherungsvertrags zugestimmt haben;
  • die im § 22 MRG bestimmten Auslagen für die Verwaltung
  • die im § 23 f bestimmten angemessenen Aufwendungen für die Hausbetreuung
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Finanzierungsbeitrag: Rückzahlung vom Finanzierungsbeitrag
Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses und Rückgabe der Wohnung hat der ausscheidende Bestandnehmer binnen acht Wochen Anspruch auf Rückzahlung seines geleisteten Finanzierungsbeitrages, abzüglich der gesetzlichen Abschreibung (2% Abschreibung pro Jahr bis Dezember 2000 und ab Jänner 2001 mit 1% Abschreibung pro Jahr).

Die geleisteten Finanzierungsbeiträge werden zudem auch für offenen Forderungen gegenüber dem scheidenden Mieter herangezogen. Dies tritt nur im Falle eines Mietzinsrückstandes ein oder wenn die Wohnung in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben wurde und Ausbesserungsarbeiten zu Lasten des Vormieters vorzunehmen sind.
Finanzierungsbeitrag: Was ist ein Finanzierungsbeitrag?
Der Finanzierungsbeitrag ist eine einmalige Zahlung des Mieters an die gemeinnützige Bauvereinigung vor Bezug der Wohnung. Diese Eigenmittelleistung des Mieters verringert die Finanzierung der Wohnungen mit Fremd- oder Eigenmittel und somit die monatliche Entgeltbelastung.
Förderungswürdigkeit: Welche Unterlagen benötigen wir zur Prüfung der Förderungswürdigkeit?
Wen Sie eine geförderte Wohnung von uns mieten möchten, so müssen Sie die Voraussetzungen des Landes Steiermark als Förderungsgeber erfüllen. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist von uns zu prüfen und benötigen wir hierfür nachstehende Unterlagen:
  • Eidesstattliche Erklärung mit Unterschrift/en (Formular einfügen)
  • Folgende Einkommensnachweise, das aufgezählte Einkommen vorhanden ist:
    1. Jahreslohnzettel (vom vorangegangenen Kalenderjahr), gestempelt und unterschrieben vom Arbeitgeber oder einen Einkommenssteuerbescheid vom Finanzamt aller im Haushalt lebenden und berufstätigen Personen
    2. Kinderbetreuungsgeld
    3. Wochengeld
    4. Notstandshilfe Alimentationsbezüge, Unterhaltsleistungen (Bestätigung Gericht/Jugendamt)
    5. Scheidungsvergleich
    6. Lehrlingsentschädigung
    7. Bezüge als Zeitsoldat
    8. Witwen und Waisenpensionen
    9. Pensionen
    10. Arbeitslosengeld
Gebühren: Welche Gebühren fallen für Miet- bzw. Nutzungsverträge an?
Die Rechtsgeschäftsgebühren werden durch das Gebührengesetz geregelt. Die Gebühren für Rechtsgeschäfte finden sich in § 33 GebG „Tarif der Gebühren für Rechtsgeschäfte“.

Mittlerweile sind Miet- bzw. Nutzungsverträge über Wohnungen von der Entrichtung der Mietvertragsgebühr befreit. Näheres finden Sie in Tarifpost 5 „Bestandverträge“ Absatz 4 des Gebührengesetzes.

Weiterhin gebührenpflichtig sind jedoch sonstige Miet- bzw. Nutzungsverträge (z.B. Geschäfte), insbesondere Miet- bzw. Nutzungsverträge über Abstellplätze für Kraftfahrzeuge und Miet- bzw. Nutzungsverträge über Geschäftsräumlichkeiten. Diese Gebühren betragen 1% des dreifachen Jahresbruttomietzinses (inkl. Betriebskosten, Umsatzsteuer etc.).
Haushaltsversicherung
Wir weisen darauf hin, dass Einrichtungsgegenstände in Ihrer Wohnung sowie Ihr Fahrzeug auf dem Autoabstellplatz nicht versichert sind. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer geeigneten Haushaltsversicherung. Diese Versicherung deckt u.a. das Risiko von Glasbruch, Einbruch und Privathaftpflicht ab.
Heizkostenabrechnung: Wie erfolgt die Heizkostenabrechnung bei Kündigung der Wohnung?
Wenn eine Verbrauchsablesung durchgeführt wurde, werden die Heizkosten gemäß Heizkostenabrechnungsgesetz anteilig nach dem Nutzungszeitraum aufgeteilt. Erfolgt keine Verbrauchsablesung, werden die Heizkosten mittels einer Hochrechnung ermittelt.

Die anteilige Heizkostenabrechnung wird an die neue Adresse des Vormieters geschickt.

Das Guthaben wird nach schriftlicher Bekanntgabe der Bankdaten überwiesen. Eine Nachzahlung ist auf das im Schreiben angeführte Konto einzubezahlen.
Jahresabrechnung: Bis wann muss die Jahresabrechnung vom Vermieter erstellt werden?
Entsprechend der Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes müssen die Betriebskosten spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres gegenüber den Mietern abgerechnet werden.
Jahresabrechnung: Wer bekommt das Guthaben aus der Jahresabrechnung bzw. muss die Nachzahlung aus der Jahresabrechnung leisten?
Jener Mieter, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Nachzahlung bzw. des Guthabens Mieter einer Wohnung ist, hat die Nachzahlung zu leisten bzw. das Guthaben zu bekommen, auch wenn er nicht während des gesamten Abrechnungszeitraumes die Wohnung genutzt hat.
Jahresabrechnung: Wie erhalte ich Einsicht in die Unterlagen für die Jahresabrechnung?
Als Mieter haben Sie einen Anspruch darauf, in die Belege der Jahresabrechnung Einsicht zu nehmen.

Zur Einsichtnahme setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung und vereinbaren einen Termin mit unserem Objektverwalter im Rechnungswesen. Auf Ihr Verlangen stellen wir Ihnen von den eingesehenen Belegen auf Ihre Kosten Kopien zur Verfügung.

Wenn nicht binnen 6 Monate ab Übermittlung der Abrechnung begründete Einwendungen erhoben werden, gilt die Jahresabrechnung als endgültig geprüft und anerkannt.
Jahresabrechnung: Wie komme ich zu meinem Guthaben aus der Jahresabrechnung?
Wenn von Ihnen ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, wird das Guthaben bei der nächsten Abbuchung automatisch berücksichtigt.

Wird die monatliche Zahlung von Ihnen mittels Zahlschein oder Onlinebanking geleistet, so kann das Guthaben bei der nächsten Zahlung entweder selbst in Abzug gebracht werden oder eine Rücküberweisung eingeleitet werden. In letzterem Fall geben Sie unserer Mahnabteilung schriftlich Ihre Bankverbindung bekannt, sodass die entsprechenden Schritte eingeleitet werden können.

Sollte das Gesamtguthaben die Vorschreibung des auf die Jahresabrechnung folgenden Monat übersteigen, so ist in diesem Folgemonat keine Zahlung zu leisten und der übersteigende Betrag wird an Sie rücküberwiesen. Nutzungsberechtigte mit Abbuchungsauftrag sowie jene, deren Bankverbindung bereits aufliegt, erhalten die Rücküberweisung auf das jeweilige Konto. Nutzungsberechtigte, von denen noch keine Bankverbindung bekannt ist, bitten wir, uns schriftlich Ihre Bankverbindung bekannt zu geben.
Kauf einer Mietwohnung: Kann ich die Mietwohnung jedenfalls kaufen?
Wir sind nur dann verpflichtet, Ihnen die Mietwohnung zum Kauf anzubieten, wenn bestimmte gesetzlich definierte Voraussetzungen erfüllt sind.

Ist auch nur eines dieser Kriterien nicht erfüllt, so haben Sie keinen Anspruch auf den Kauf einer Mietwohnung. Gerne können Sie jedoch bei uns anfragen, ob wir die Wohnung freiwillig an Sie verkaufen. Eine genaue Übersicht zu den Voraussetzungen finden Sie hier: Zum Infoblatt
Kaufoption: Was versteht man unter Mietwohnung mit Kaufoption?
Unter einer Mietwohnung mit Kaufoption versteht man eine mit öffentlichen Geldern geförderte Mietwohnung, welche vom Mieter bei Vorliegen bestimmter gesetzlich definierte Voraussetzungen erworben werden kann. Während der Benutzung der Mietwohnung wird ein Mietzins eingehoben, der bei einem allfälligen Kauf nicht angerechnet wird. Eine genaue Übersicht zu den Voraussetzungen finden Sie hier: Zum Infoblatt
Kaution: Was ist eine Kaution?
Die Kaution dient dem Vermieter zur Sicherung zukünftiger Forderungen, die mit dem Mietverhältnis in Zusammenhang stehen können. Vorwiegend handelt es sich hierbei Kosten für Ausbesserungsarbeiten und für die Behebung von Schäden, die nicht in die Erhaltungspflicht des Vermieters fallen oder keine gewöhnliche Abnutzung darstellen oder für Mietzinsrückstände.

Kautionen werden von uns in der Regel dann vorgeschrieben, wenn keine Finanzierungsbeiträge eingehoben werden. Falls nach ordnungsgemäßer Wohnungsrückgabe keine offenen Forderungen bestehen, wird die Kaution samt Verzinsung an den scheidenden Bestandsnehmer ausbezahlt.
Kehrkosten: Warum werden Kehrkosten für die Kaminkehrung verrechnet?
Kamine zählen zu den allgemeinen Teilen eines Hauses und die Kosten dafür sind nach Mietrechtsgesetz auf alle Mieter aufzuteilen. Vor allem in älteren Wohnhausanlagen werden die Wohnungen mit unterschiedlichen Systemen beheizt bzw. werden die vorhandenen Kaminanschlüsse teilweise von den Bewohnern nicht mehr benützt.
Kondensat: Wie vermeide ich Kondensat in der kalten Jahreszeit?
Kündigung: Was muss bei der Rückgabe des Mietobjektes erledigt sein:
Das Mietobjekt inkl. Kellerabteil und KFZ-Abstellplatz ist vollständig zu räumen und zu reinigen. Bei eventuellem Verbleib diverser Einrichtungsgegenstände wird zur Absicherung ein Betrag in Höhe der eventuell anfallenden Entsorgungskosten einbehalten.

Etwaige Löcher in den Wänden sind zu verspachteln. Verunreinigungen an den Wänden sind keine Verwohnung und müssen instandgesetzt werden. Ablaufgarnituren, frei zugängige Siphons und Siebe sowie die Lüftungsfilter im Bad und WC sind zu säubern. Fehlende oder gebrochene Lichtschalter oder Steckdosen sind durch dasselbe Fabrikat zu ersetzen. Angebohrte Fliesen sind mit einer Dichtmasse zu verschließen. Bei Gasthermen und Elektroheizungen ist ein Wartungsprotokoll vorzulegen (dieses darf nicht älter als ein Jahr sein). Angebohrte bzw. beklebte Eingangs- oder Innentüren sind durch dieselben Türen zu ersetzen.

Alle wohnungsbezogenen Schlüssel sind bei der Rückgabe vollständig an uns retour zu geben. Bitte beachten Sie: sollte ein Schlüssel fehlen, so muss auch der Zylinder getauscht werden, was zusätzliche Kosten für Sie verursacht! Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, vor der Rückgabe mit dem zuständigen Immobilienverwalter Rücksprache zu halten.
Kündigung: Wie erfolgt die Rückgabe der Wohnung nach Kündigung?
Unsere MitarbeiterInnen werden sich nach Ihrer ordnungsgemäßen und von uns bestätigten Kündigung mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin für eine Rückgabe der geräumten Wohnung vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass Sie in dieser Zeit den Zutritt zu Ihrer Wohnung für Besichtigungen durch Interessenten gewähren müssen. Jedenfalls ersuchen wir um Bekanntgabe Ihrer allenfalls bereits bestehenden neuen Anschrift sowie einer Telefonnummer, unter der wir Sie wochentags erreichen können.

Für die Rückerstattung von Finanzierungsbeiträgen bzw. Kautionen benötigen wir überdies Ihre Bankverbindung.
Kündigung: Wie kündige ich richtig?
Die Kündigung muss schriftlich und in der Regel bis zum letzten Tag eines Monats (genau Angaben hierzu finden Sie in Ihrem Mietvertrag!) bei uns einlangen und von allen im Mietvertrag genannten Personen unterschrieben sein. Fehlt am Kündigungsschreiben die Unterschrift eines Hauptmieters, so gilt die Kündigung erst zu jenem Zeitpunkt, ab dem diese vollständig unterschrieben bei uns eingelangt ist.

In der Regel wurde in Ihrem Mietvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart. Wir empfehlen jedoch, genauestens Ihren Mietvertrag zu prüfen, da fallweise andere Kündigungsfristen (und Kündigungstermine) vereinbart wurden. Beachten Sie bitte, dass die im Mietvertrag vereinbarte Kündigungsfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn die vollständig und von allen Hauptmietern unterfertigte schriftliche Kündigung bei uns eingelangt ist!

Weiters muss die Wohnung zum Kündigungstermin (dieser Termin wird von uns schriftlich bekanntgegeben) entsprechend der Nutzungsvereinbarung zurückgegeben werden. Eine Teilkündigung, insbesondere für mitvermietete und im Mietvertrag enthaltene PKW-Abstellplätze oder Garagen, ist unzulässig.

Ein Kündigungsformular finden Sie hier.
Leerstand: Wer zahlt die Betriebskosten für leerstehende Wohnungen?
Die durch Leerstehung anfallenden Kosten dürfen keinesfalls auf die übrigen Mieter überwälzt werden.
Mehrwertsteuer: Warum gibt es untersschiedliche Steuersätze in der Abrechnung?
Wohnungen unterliegen einem begünstigten Steuersatz von 10%. Kosten in Zusammenhang mit Abstellplätzen unterliegen hingegen dem Normalsteuersatz in Höhe von 20%. Aus diesem Grund müssen die Abstellplätze in der auch Jahresabrechnung getrennt ausgewiesen werden.
Meldezettel: Wer muss den Meldezettel unterschreiben?
Der Meldezettel muss vom Vermieter unterzeichnet werden. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Müllentsorgung / Mülltrennung/ Sperrmüll
Mülltrennung richtig gemacht
Nachbarschaft und zusammen Wohnen: Gegenseitige Einwirkungen/ störendes Verhalten/ Rücksichtnahme
Nachbarschaft und zusammen Wohnen: Lärm in der Wohnanlage
Nachbarschaft und zusammen Wohnen: Wohnen mit Kindern
Das Bedürfnis der Kinder nach Bewegung und Spiel ist ebenso wichtig wie das Ruhebedürfnis erwachsener Hausbewohner. Jene Geräusche, die von Spielplätzen und Freiflächen ausgehen, werden von der ständigen Rechtsprechung aber nicht als Lärmbelästigung angesehen und sind somit zu tolerieren. Dass es beim Spielen durch Kinder auch gelegentlich lauter werden kann, entspricht jedoch der allgemeinen Lebenserfahrung. Um den Bewohnern einer Wohnanlage keine übergebührliche Geduld abzuverlangen, werden in puncto Schallschutz hohe Anforderungen gestellt und auch erfüllt.

Ein Zusammenleben von Menschen unterschiedlichen Alters kann nur dann funktionieren, wenn alle bereit sind, auch auf die Bedürfnisse anderer Bewohner Rücksicht zu nehmen. Insofern ist jeder Bewohner/Bewohnerin gefordert, einen Beitrag zu einer intakten Hausgemeinschaft zu leisten.
Namensänderung: Wie gehe ich vor, wenn sich mein Nachname geändert hat?
Sollte es zu einer Änderung Ihres Namens kommen, so ersuchen wir um Übermittlung eines Dokumentes, aus dem die Namensänderung hervorgeht (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsvergleich, gültiger und aktueller Lichtbildausweis). Weiters können wir auch gerne die Änderung Ihres akademischen Titels vornehmen. Hierzu würden wir entweder eine Sponsionsurkunde oder einen gültigen Lichtbildausweis, aus dem der neue Titel hervorgeht, benötigen.

Gerne können Sie uns Ihre Änderungswünsche und die erforderlichen Dokumente vorzugweise per E-Mail an office@rottenmanner.at zusenden. Wir bitten Sie, in Ihrem E-Mail Ihren vollständigen Namen und die betreffende Wohnanlage inkl. Wohnungsnummer anzuführen, um die Änderung rasch vornehmen zu können.
Nutzungsentgelt: Woraus setzt sich die monatliche Vorschreibung (Nutzungsentgelt) im Sinne des WGG zusammen?
Die monatliche Miete wird im Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht als Nutzungsentgelt oder einfach als Entgelt bezeichnet.

In der Regel wird das Entgelt auf Basis der Bestimmungen über das kostendeckende Entgelt im Sinne des WGG gebildet und setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: Annuität: Wohnhäuser werden regelmäßig unter Inanspruchnahme von geförderten/nicht geförderten Darlehen errichtet. Die entsprechenden Rückzahlungsraten bzw. Annuitäten dienen der Tilgung der eingesetzten Fremdmittel samt Verzinsung.

Eigenmittelverzinsung: Die für das Bauvorhaben eingesetzten Eigenmittel der gemeinnützigen Bauvereinigung werden auf Basis der vorgegebenen Sätze des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes verzinst.

Verwaltungskosten: Hierbei kommt ein pauschalierter Betrag zur Vorschreibung, welcher jährlich nach Maßgabe der Entgeltrichtlinienverordnung angepasst wird.

EVB - Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag: Die gemeinnützige Bauvereinigung hat im Interesse einer laufenden Erhaltung sowie einer rechtzeitigen und vorausschauenden Sicherstellung der Finanzierung der Kosten der jeweils erkennbaren und in absehbarer Zeit notwendig werdenden Erhaltungsarbeiten sowie von nützlichen Verbesserungsarbeiten die Entrichtung eines Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages zu verlangen, sofern der Miet- oder sonstige Nutzungsgegenstand in einem Gebäude gelegen ist, für das die Baubehörde den Abbruch weder bewilligt noch aufgetragen hat. Bei Verwendung eigenen oder fremden Kapitals gelten Verzinsung und Geldbeschaffungskosten als Kosten der Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten.

Betriebskosten: Darunter versteht man Beträge zur Deckung der sonstigen Betriebskosten im Sinne des Mietrechtsgesetzes, der Kosten für den Betrieb gemeinschaftlicher Anlagen sowie zur Deckung der von der Liegenschaft laufend zu entrichtenden öffentlichen Abgaben Betriebskosten werden im Wege von monatlichen Pauschalraten vorgeschrieben, wobei jeweils bis 30. Juni des Folgejahres eine exakte Abrechnung erfolgt.

Heizkosten: Ähnlich wie bei den Betriebskosten sind monatliche Akontozahlungen zu leisten, welche nachträglich anhand des tatsächlichen Energieverbrauches abgerechnet werden. Je nach Art der Energieversorgung (z.B. Zentralheizung, Fernwärme, Gasetagenheizung) kommen unterschiedliche Verrechnungsmethoden zur Anwendung. Bei individueller Zahlung an das jeweilige Versorgungsunternehmen entfällt die Position Heizkosten auf Ihrer Vorschreibung. Zu den Heizkosten zählen auch Nebenkosten, wie etwa für die messtechnische Ablesung und Abrechnung und allfällige Zählermieten oder der Strom für den Betrieb der Heizungspumpen und -regelung.

Umsatzsteuer: In Abhängigkeit vom gesetzlich normierten Steuersatz sind die einzelnen Teilbeträge der monatlichen Vorschreibungen überwiegend mit 10 %, andere hingegen – wie z.B. die Heizkosten – mit 20% zu versteuern.
Richtig Heizen
Um ein ordnungsgemäßes Raumklima zu gewährleisten, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie sämtliche Räume beheizen, denn mit nur vereinzelt aktivierten Heizkörpern erreicht man nicht gewünschte Raumtemperatur.

Als Hilfestellung rufen wir Ihnen eine richtige Einstellung der Heizkörperthermostate in Erinnerung, die Ihnen als Orientierung dienen soll:
Stufe 3 = 19°C – 21°C
Stufe 4 = 21°C – 23 °C
Stufe 5 = 23°C – 25°C

Bitte beachten Sie, dass Sie ihre Heizkörper nicht verbauen (weder mit Möbeln noch mit Vorhängen). Das Verbauen Ihrer Heizkörper reduziert die Wärmeleistung der Heizkörper erheblich.
Richtig heizen in Allgemeinräumen
Um Energiekosten zu sparen empfehlen wir die Heizkörper in Allgemeinräumen auf Stufe 2 zu drehen. Ein starkes Beheizen von Allgemeinräumen (zB Stiegenhaus) ist nicht erforderlich und verursacht lediglich erhöhte Heizkosten.
Spekulationsfrist
Gemeinnützig errichteter Wohnraum soll unmittelbar zur Abdeckung des eigenen Wohnbedarfs dienen. Vor allem in westlichen Bundesländern wurde diese Grundidee missachtet und zur persönlichen Gewinnmaximierung mit Genossen-schaftswohnungen spekuliert. Der Gesetzgeber hat auf diese Fehlentwicklungen reagiert und für Wohnungen, die von einer gemeinnützigen Bauvereinigung erworben werden, Spekulationsbe-stimmungen eingeführt. Diese gelten sowohl für die nachträgliche (§ 15g WGG) als auch für die sofortige Eigentumsübertragung (§15i WGG). Das System ist dabei grundsätzlich immer dasselbe: Wer die erworbene Woh-nung innerhalb von 15 Jahren „gewinnbringend“ weiterveräußert muss den er-langten Vorteil an die Genossenschaft und damit an die Allgemeinheit zurückge-ben (Ausnahmen bestehen z. B. für den Verkauf an Kinder oder Ehegatten). Zur Absicherung dieses Wertausgleiches hat die Genossenschaft ein Vorkaufsrecht. Denn Spekulation mit gemeinnützig errichtetem Wohnraum soll sich nicht loh-nen. Bitte beachten Sie, dass die obigen Ausführungen auf der derzeit geltenden Rechtslage beruhen. Diese kann sich ständig ändern. In diesem Sinne ist das soeben Gesagte als allgemeiner Hinweis zu verstehen, der eine individuelle (Rechts-) Beratung nicht ersetzen kann.
Schlüsselnachbestellung
Für Schlüsselnachbestellungen teilen Sie uns bitte Ihre Schlüsselnummer, die Firma des Schlüssels, die gewünschte Anzahl sowie Ihren Namen und Adresse schriftlich – vorzugweise direkt per E-Mail an Ihren Immobilienverwalter oder an office@rottenmanner.at - mit. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung. Mit der Schlüsselbestätigung und einem amtlichen Lichtbildausweis erhalten Sie sodann bei jedem Schlüsseldienst Ihren gewünschten Schlüssel.
Tiere in der Wohnanlage
Tod des Mieters: Eintritt in das Mietverhältnis im Todesfall des Mieters
Bitte beachten Sie: das Mietverhältnis des Verstorbenen wird durch den Tod nicht automatisch beendet!

Nach dem Ableben des Mieters treten in den Mietvertrag die eintrittsberechtigten Personen ein, sofern sie nicht binnen 14 Tagen nach dem Tod des Hauptmieters dem Vermieter bekanntgeben, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen. Mit dem Eintritt haften die eintretenden Personen für den Mietzins und die Verbindlichkeiten, die während der Mietzeit des verstorbenen Hauptmieters entstanden sind. Sind mehrere Personen eintrittsberechtigt, so treten sie gemeinsam in den Mietvertrag ein und haften zu gleichen Teilen. Eintrittsberechtigte Personen sind: Ehegatte, der Lebensgefährte, Verwandte in gerader Linie und die Geschwister des bisherigen Mieters, sofern diese Personen ein dringendes Wohnbedürfnis haben und schon bisher im gemeinsamen Haushalt mit dem Mieter in der Wohnung gelebt haben. Lebensgefährten im Sinne dieser Bestimmung ist, wer mit dem bisherigen Mieter bis zu dessen Tod mindestens drei Jahre hindurch in der Wohnung in einer wirtschaftlichen Hinsicht gleich einer Ehe gelebt hat oder die Wohnung seinerzeit mit dem bisherigen Mieter gemeinsam bezogen hat.
Tod des Mieters: was habe ich zu tun?
Bitte beachten Sie: das Mietverhältnis des Verstorbenen wird durch den Tod nicht automatisch beendet! Im Todesfall eines Hauptmieters ist uns die Sterbeurkunde zu übermitteln. Liegen keine eintrittsberechtigten Personen vor (siehe unter den FAQ die Frage: Tod des Mieters: Einritt in das Mietverhältnis im Todesfall), benötigen wir die schriftliche Kündigung aller gesetzlichen Erben. Des Weiteren benötigen wir eine Information darüber, welcher Notar die Verlassenschaft abwickeln wird. Die Kündigung kann von uns erst dann akzeptiert werden, wenn der Erbe/die Erben eine wirksame Erbantrittserklärung abgegeben hat/haben. Falls ein Verlassenschaftskurator bestellt wird, kann dieser erst nach seiner Bestellung wirksam kündigen. Für eine Kündigung im Todesfall steht Ihnen hier ein Formular zur Verfügung.
Umrüstung der Heizkostenverteiler auf Funk - Firma Techem
Informationen zur Umrüstung der Heizkostenverteiler auf Funk der Firma Techem finden Sie hier.
Verwaltungskosten: Was sind Verwaltungskosten?
Unsere Genossenschaft berechnet genau jene Verwaltungskostenbeiträge, wie sie der vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten erlassenen Entgeltrichtlinienverordnung entsprechen. Sie dienen zur Abdeckung der anteiligen Personal- und Sachaufwendungen, die aus der Abwicklung der laufenden Verwaltungstätigkeit resultieren. Die Anpassung der Verwaltungspauschalen erfolgt jeweils per 1. April eines Jahres (durchschnittliche VPI-Steigerung des Vorjahres (Kalenderjahres)). Die in den monatlichen Vorschreibungen enthaltenen Beträge sind Vorauszahlungen; die Abrechnung erfolgt sodann mit der jeweiligen Jahresabrechnung.
Vollmachten: Wofür und wie kann ich eine Vollmacht erteilen?
Sollten Sie den Termin zur Rückgabe oder Übernahme eines Bestandobjektes nicht persönlich wahrnehmen können, so steht Ihnen ein Formular unter folgendem Link zur Verfügung (link).

Sollten Sie eine Vertretung in sämtlichen Wohnungsangelegenheiten benötigen, so stellen wir Ihnen hier ein Formular zur Verfügung.
Wandfarben, Fliesen und ähnliches: Kann ich die Wohnung verändern?
Natürlich ist die farbliche Gestaltung der Wohnung auf Wunsch des Mieters möglich. Für farbliche Veränderungen (zB. Farben Schwarz, Dunkelblau, etc.) muss jedoch bei Auszug aus der Wohnung der ursprüngliche Zustand vom Mieter wiederhergestellt werden. Grundsätzlich gilt: bei Rückstellung der Wohnung sind Schäden an den Wänden (zB Dübellöcher, Spachteltechniken) auszubessern und ist der ursprüngliche Zustand herzustellen. Eine Abgeltung auf Verbesserungen bzw. Aufwendungen erfolgt nicht.
Wohnunterstützung - wo und wie kann ich diese beantragen?
Sie haben die Möglichkeit, beim Land Steiermark einen Antrag auf Wohnunterstützung zu stellen. Nähere Informationen bzw. ein Antragformular finden Sie auf der Homepage des Landes Steiermark unter www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/.

Wohnungs­interessenten

Förderungsvoraussetzungen – Welche Kriterien gibt es für den Erwerb einer geförderten Eigentumswohnung?
  • Die Volljährigkeit
  • Das jährliche Familieneinkommen (netto) darf folgende Grenzen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht überschreiten: eine Person € 49.600,00, zwei Personen € 74.400,00 zzgl. € 6.5700,00 für jede weitere Person
  • Der Hauptwohnsitz muss bei der geförderten Wohnung gemeldet werden
  • Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft haben bzw. EWR-Bürger sein oder aufgrund der Flüchtlingseigenschaften zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt.
  • Sie müssen innerhalb von sechs Monaten ab Bezug der geförderten Wohnung die davor regelmäßig verwendete Wohnung aufgeben
Förderungsvoraussetzungen – Welche Kriterien gibt es für Mietwohnungen mit Kaufoption bzw. Mietwohnungen?
  • Die Volljährigkeit
  • Das jährliche Familieneinkommen (netto) darf folgende Grenzen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht überschreiten: eine Person € 49.600,00, zwei Personen € 74.400,00 zzgl. € 6.570,00 für jede weitere Person
  • Der Hauptwohnsitz muss bei der geförderten Wohnung gemeldet werden
  • Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft haben bzw. EWR-Bürger sein oder aufgrund der Flüchtlingseigenschaften zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt.
  • Bei Drittstaatsangehörigen ist eine Aufenthaltsgenehmigung sowie ein Nachweis, dass sie seit mehr als fünf Jahren in Österreich ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben, zu übermitteln
  • Sie müssen innerhalb von sechs Monaten ab Bezug der geförderten Wohnung die davor regelmäßig verwendete Wohnung aufgeben
Förderungsvoraussetzungen - Welche Kriterien gibt es?
Wen Sie eine geförderte Wohnung von uns mieten / kaufen möchten, so müssen Sie die Voraussetzungen des Landes Steiermark als Förderungsgeber erfüllen. Diese Kriterien sind:
  • Die Volljährigkeit
  • Das jährliche Familieneinkommen (netto) darf folgende Grenzen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht überschreiten: eine Person € 49.600,00, zwei Personen € 74.400,00, zzgl. € 6.570,00 für jede weitere Person
  • Der Hauptwohnsitz muss bei der geförderten Wohnung gemeldet werden
  • Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft haben bzw. EWR-Bürger sein
  • Bei Drittstaatsangehörigen ist eine Aufenthaltsgenehmigung sowie ein Nachweis, dass diese seit mehr als fünf Jahren in Österreich ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben, zu übermitteln
  • Sie müssen innerhalb von 6 Monaten ab Bezug der geförderten Wohnung die davor regelmäßig verwendeten Wohnung aufgeben
Kündigung - Kann ich meine Wohnung vor Erstbezug noch kündigen?
Eine Kündigung vor Erstbezug ist grundsätzlich möglich, wobei nachstehende Umstände zu beachten sind. Nach Einlangen der Kündigung werden wir uns bemühen, einen neuen Mieter zu finden. Sollte ein solcher in die Bestimmungen des Nutzungsvertrages eintreten, so können wir vor Ablauf der Kündigungsfrist das Nutzungsverhältnis einvernehmlich auflösen. Falls bereits Sonderwünsche in Auftrag gegeben wurden, so sind diese, in Ihrem eigenen Interesse, umgehend zu stornieren! Bitte beachten Sie: die Kündigungsfrist beginnt erst mit Ihrem Erstbezug der Wohnung zu laufen. Sollte bis zur Hausübergabe somit kein Nachmieter vorhanden sein, so endet das Mietverhältnis in der Regel erst drei bis vier Monate nach Ihrem Erstbezug! Ein Formular für die Kündigung finden Sie hier.
Vormerkung: Ich suche eine Wohnung und möchte mich bei der Rottenmanner vormerken; wie gehe ich vor?
Für die Vormerkung für künftig freiwerdende Bestandswohnungen als auch für unsere geplanten Neubauten verwenden Sie bitte unser Formular.
Wohnungsunterstützung: Wie kann ich diese beantragen?
Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Wohnunterstützung beim Land Steiermark zu stellen. Nähere Informationen bzw. ein Antragformular finden Sie auf der Homepage des Landes Steiermark unter www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/.