Mediation

Mediation für ein freundliches Miteinander

Mediation

Lesen Sie selbst den hilfreichen Artikel des Österreichischen Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen.

Wenn mehrere Menschen unter demselben Dach leben, muss auf eine gegenseitige Rücksichtnahme Bedacht genommen werden. Doch ab und zu gibt es auch Konflikte. Umbauarbeiten in einer Wohnung, mit welchen Baulärm verbunden ist, der oft besonders störend empfunden wird, Rauchen am Balkon, mangelhafte Hausreinigung oder auch das Bellen von Hunden. All dies kann in einer Wohnhausanlage zu einem Streit mit dem Nachbarn führen.

Mediation kann helfen, solche Konflikte außergerichtlich effektiv und gesichtswahrend aufzulösen, Unzufriedenheit wieder in Zufriedenheit der BewohnerInnen umwandeln und kostenintensive und lange und oftmals auch nervenzermürbende Gerichtsverfahren verhindern. Mediation kann sich positiv auf die zwischenmenschlichen Beziehungen in der Gemeinschaft der BewohnerInnen und zur Verwaltung auswirken und wieder Frieden und Harmonie in der Wohnhausanlage herstellen. Grundlage ist aber, dass alle betroffenen Parteien auch tatsächlich eine außergerichtliche Konfliktlösung wollen.

Doch was ist Mediation? In Österreich sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Mediation in Zivilrechtssachen im Zivilrechts-Mediations-Gesetz geregelt. Das Zivilrechts-Mediations-Gesetz definiert Mediation als eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen. Zwei oder mehrere Parteien versuchen somit mit Unterstützung eines Dritten, dem Mediator, auf freiwilliger Basis einen Konflikt sachgerecht gemeinsam zu lösen und einvernehmlich eine gütliche Einigung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und der unterschiedlichen Sichtweisen aller Betroffenen zu finden. MediatorInnen hören zu, klären auf und achten auf ein gutes, respektvolles Gesprächsklima und sie unterstützen die betroffenen Parteien neutral, unabhängig, allparteilich, und ausgleichend darin, gemeinsam eine Lösung ihres Konflikts zu erarbeiten. Sie dürfen keine der betroffenen Parteien vertreten, beraten oder ein Urteil über den Konflikt abgeben und sind insbesondere auch zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das Bundesministerium für Justiz führt eine Liste der MediatorInnen.

 

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