Errichten, Sanieren, Verwalten

Errichten

Bei der Errichtung von Immobilien spielt das Projektmanagement eine große Rolle, um komplexe Vorhaben, welche bei Projekten durch ein hohes Maß an Koordination und Organisation entstehen, effizient bewältigen zu können. Unsere Leistungen erfassen das Projektmanagement in dessen Gesamtheit: Initiieren, Planen, Steuern, Kontrollieren und Abschließen des Projektes.

Nachstehende Leistungen werden im Einzelnen geboten:

  • Projektmanagement
  • Planung
  • Vertragsmanagement rund um die Immobilie
  • Abwicklung der erforderlichen behördlichen Verfahren
  • Ausschreibung, ggf. nach dem Bundesvergaberecht
  • Finanzierungabwicklung
  • Förderungsabwicklung
  • Örtliche Bauaufsicht
  • Inbetriebnahme und Übergabe
  • Haftabnahme

Sanieren

Von uns werden sämtliche Tätigkeiten ausgeführt, welche zur Erhaltung der Immobilie – von der thermischen Sanierungen über die Modernisierung bis hin zur umfassenden Sanierung und Assanierung - erforderlich sind und damit der Wertverbesserung Ihrer Immobilien dienen.

Im Einzelnen bieten wir folgende Leistungen:

  • Erhebung des Ist-Zustandes
  • Beratung und Erarbeitung von zweckentsprechenden Vorschlägen
  • Planung
  • Vertragsmanagement rund um die Immobilie
  • Abwicklung der erforderlichen behördlichen Verfahren
  • Ausschreibung, ggf. nach dem Bundesvergaberecht
  • Finanzierungabwicklung
  • Förderungsabwicklung
  • Örtliche Bauaufsicht
  • Inbetriebnahme und Übergabe

Verwalten

Insbesondere im Bereich der Verwaltung ist ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Vertrauen der Grundstein für den Erfolg, schließlich verwalten wir treuhändig fremdes Geld und achten stehts auf die gebotene Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, ohne dabei die konkreten Ziele und Wünsche der Liegenschaftseigentümer aus den Augen zu verlieren. Als Verwalter stehen wir den Liegenschaftseigentümern als Berater und Vertreter für Angelegenheiten der Liegenschaftsverwaltung zur Seite.

Derzeit werden von uns insgesamt 19.100 Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten verwaltet. Darunter befinden sich zahlreiche Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten, die im Eigentum verschiedenster steirischer Gemeinden stehen.

Nachstehende Leistungen sind von unserer Verwaltungstätigkeit – dies je nach Erfordernis - umfasst:

  • Führung der Treuhandbuchhaltung nach kaufmännischen Grundsätzen
  • Vorschreibung und Einhebung von Annuitäten, laufenden Bewirtschaftungs- und Heizkosten, Rücklagen und der Umsatzsteuer einschließlich der Kontrolle der monatlichen Zahlungen und Führung eines ordnungsgemäßen Mahnwesens nach kaufmännischen Grundsätzen sowie Information der übrigen Miteigentümer bei gravierendem Zahlungsverzug eines Miteigentümers inkl. Einleitung der erforderlichen Schritte
  • Aufnahme, Verwaltung und Abrechnung von gemeinschaftlichen Darlehen.
  • Abrechnung der Bewirtschaftungs- und Heizkosten und der Reparaturrücklage bis längstens 30. Juni des jeweiligen Folgejahres
  • Übermittlung der kompletten Belegsammlung (alle Rechnungsbelege in Kopie) einmal im Jahr mit der Jahresabrechnung an einen Eigentümer
  • Verwaltung und Abrechnung der Rücklagen auf einem eigenen auf Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Festgeldkonto
  • Abhaltung von Wohnungseigentümerversammlungen in uneingeschränkter Anzahl je nach Wunsch der Wohnungseigentümergemeinschaft verbunden mit der Protokollierung der Versammlung und Verständigung sämtlicher Miteigentümer gemäß den Vorschriften des WEG
  • Erstellung einer Vorausschau für das jeweils folgende Kalenderjahr (Wirtschaftsplan für Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen, Beiträge zur Rücklage, Bewirtschaftungskosten)
  • Durchführung der Umsatzsteuervoranmeldungen und Abgabe der Umsatzsteuererklärungen
  • Durchführung des Schriftverkehrs mit den Wohnungseigentümern einschließlich Bekanntgabe von Einheitswerten, etc.
  • laufende Überprüfung und Optimierung der Ausgaben für die Bewirtschaftung (Betriebs- und Heizkosten)
  • Organisation der Hausreinigung, des Winterdienstes und der Gartenbetreuung, dies insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflichten der Liegenschaftseigentümer nach § 93 StVO
  • Veranlassung notwendiger Reparaturen im Rahmen der Reparaturvollmacht bzw. von Servicearbeiten
  • Zugang zu unserem Kundenportal
  • Beratung in Versicherungsangelegenheiten und komplette Abwicklung von Schäden im Rahmen der Gebäudeversicherung
  • Durchführung der Lohnverrechnung für Hausbesorger und -betreuer
  • Durchführung aller Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung im Sinne des WEG
  • Durchführung von Wohnungsverbesserungen
  • Beratung in baulichen Fragen und umfassende Betreuung von Bauvorhaben (je nach Umfang fällt hierfür ein gesondertes Honorar an)
  • Durchführung von Planungen und Kostenschätzungen (je nach Umfang fällt hierfür ein gesondertes Honorar an)